Gesetzliche Anforderungen

GEG – das Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden zusammen.

Es enthält bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude und verpflichtet die Bauherren, sich bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand für die Nutzung mindestens einer Form der erneuerbaren Energien zu entscheiden.

Die ordnungsrechtlichen Vorgaben folgen weiterhin dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz (insbesondere durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten) zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz wird sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.

Nutzung erneuerbarer Energien

Das GEG fordert, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Unter den Begriff der erneuerbaren Energie fallen Solarenergie, Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. aus einer Photovoltaik-Anlage), Geothermie, Umweltwärme, aus Biomasse produzierte Wärme und Kälte. Außerdem wird die Nutzung von Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Fernwärme bzw. Fernkälte als Nutzung der erneuerbaren Energien anerkannt. Alternativ kann die Anforderung an die Nutzung der erneuerbaren Energien durch eine Unterschreitung der Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust um mindestens 15% erfüllt werden.

GEG-Standard Neubau

Mit unterschiedlichen Systemen werden auch unterschiedliche Energie-Effizienz-Niveaus erreicht. Je niedriger der Energiebedarf eines Gebäudes, desto höher ist auch die zu erwartende Förderung. Dabei entspricht der GEG-Standard den Mindestanforderungen an neu zu errichtende Gebäude.